Schlüsselfertig
Der Begriff “schlüsselfertig” ist nicht rechtlich definiert. Theoretisch kann jeder Hausanbieter diesen Begriff benutzen in Bezug auf seine Leistungen, die als Grundausstattung in seiner Bau- und Leistungsbeschreibung definiert sind.
Tipp:
Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote nicht anhand der Endpreise, sondern prüfen Sie auf Basis der ausgehändigten Bau- und Leistungsbeschreibung bzw. des Angebots und der Information über Baunebenkosten, ob die Leistungen der Angebote inhaltlich und qualitativ identisch sind.
Die Praxis zeigt, dass vermeintlich “gleiche” Angebote erhebliche Preisunterschiede haben. Für Sie als Laie im Baugewerbe ist das nicht zu durchschauen und daher empfiehlt sich eine Überprüfung durch einen Sachverständigen.
Das bringt sie nun zum nächsten Punkt……